Pressemitteilungen

Leichte Entspannung der Kosten Anfang 2016

15. August 2016

Nach dem kontinuierlichen Anstieg des Index in den letzten Jahren, zeigt sich für das 1. Halbjahr 2016 erstmalig eine leichte...

Kostenindex für den Textilservice: Personal- und Textilkosten sind gestiegen

30. Oktober 2015

Im vergangenen Jahr wurde erstmals der Kostenindex für den Textilservice präsentiert, der die Entwicklung der Gesamtkosten und...

Bundesrat und Bundestag haben im Frühjahr 2015 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind, bis zum 05. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen müssen.

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 Von der Pflicht befreit sind Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben.

Definition eines Nicht-KMU
Ausschlaggebend für die Einstufung eines Unternehmens ist zunächst die Mitarbeiterzahl. Wird der jeweils genannte Grenzwert überschritten kann ein Unternehmen keinen KMU-Status erreichen, auch wenn der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme unter den festgelegten Grenzwerten liegen.

Als Nicht-KMU gilt demnach,
•    wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
•    aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben Personen im Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaub sowie Auszubildende.

Unternehmen erwerben bzw. verlieren den KMU-Status erst dann, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte unter- bzw. überschreiten.

Energieaudit oder Energiemanagementsystem?
Das Gesetz sieht zwei mögliche Umsetzungswege vor:
•    Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 und Wiederholung alle vier Jahre oder
•    Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS

Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Durch einen zugelassenen Energieberater werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und Untersuchungstiefe im Rahmen des Energieaudits abgestimmt. Auf Basis von Betriebsbegehungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird dann ein Energiebericht verfasst, der alle wesentlichen Einsparpotentiale und Maßnahmen enthält.

Diese Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Im Jahre 2019 müssen Unternehmen, die in der Zwischenzeit kein Energiemanagementsystem eingeführt haben, dementsprechend erneut Audits durchführen.

Bei Unternehmen mit mehreren ähnlichen Standorten ist es möglich, Energieaudits an einer repräsentativen Anzahl an Standorten durchzuführen. Die Prozesse oder Tätigkeiten müssen hierbei an allen Standorten im Wesentlichen gleichartig sein und mit ähnlichen Methoden und Verfahren durchgeführt werden.

Erstmals müssen die Audits bis zum 5. Dezember 2015 vollständig durchgeführt sein.

Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Zeitlich entspannter ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Bei der Überprüfung eines Unternehmens durch das BAFA genügt es ab dem 5. Dezember 2015 nachzuweisen, dass ein solches System bis zum 31. Dezember 2016 eingeführt wird. Dieser Nachweis erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Erklärung der Geschäftsführung. Das Unternehmen verpflichtet sich in dieser Erklärung, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen.

Energiemanagementsysteme bieten gegenüber den Energieaudits einige Vorteile:
•    Die Unternehmen können den Umfang des Systems und die Maßnahmen frei festlegen. Eine Matrixzertifizierung (mehrere Unternehmen –eine Zentrale – ein Zertifikat) ist möglich.
•    Alle Unternehmensbereiche und Mitarbeiter können aktiv mit eingebunden werden.
•    Durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden immer wieder systematisch Einsparpotenziale offen gelegt und genutzt.
•    Die Außendarstellung des Unternehmens wird positiv beeinflusst.

Kosten
Die Kosten für die beiden genannten Wege lassen sich derzeit schwer beziffern und sind von vielen Faktoren abhängig.

Energieaudits:
Im EDL-G ist man bisher von Kosten für das Energieaudit bei einem Betrieb mit ca. 280 Mitarbeitern von ca. 4.000,- EUR ausgegangen, erste Angebote von BAFA-gelisteten Energieberatern liegen jedoch bei ca. 10.000,- EUR.

Energiemanagement:
Für die Einführung eines Energiemanagementsystems verlangen manche Anbieter gar 20.000,- EUR. Unternehmen, welche bereits ein Umweltmanagementsystem gem. den Anforderungen der ISO 14001 eingeführt haben, können problemlos eine Energiemanagementsystem gem. DIN EN ISO 50001 darin integrieren. Ebenso lassen sich einige Bereiche eines QM-Systems gem. den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 nutzen, um so Synergieeffekte geltend zu machen und Kosten zu sparen.

Fördermöglichkeiten für nicht-KMUs:
Gegenwärtig werden für nicht-KMUs keine Fördermöglichkeiten angeboten.

Fördermöglichkeiten für KMUs:
Betriebe, welche nicht unter den Geltungsbereich des novellierten EDL-G fallen, können ebenso von den Effekten eines Energiemanagementsystems profitieren. Zudem werden KMU durch die Gewährung von Fördergeldern bei einer Umsetzung unterstützt. So können die Kosten der Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems mit bis zu 80%, max. 8.000 EUR gefördert werden.

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